Ihr Partner in Essen & NRW
Erb- und Nachlassabwicklung.
Wir kümmern uns um das Wesentliche – diskret, strukturiert und aus einer Hand.
Wir verstehen Ihre Situation
Ein Todesfall bringt mehr mit sich,
als man denkt.
Keine Zeit & keine Kraft
Wer kümmert sich um die Wohnung, das Auto, die unzähligen Dokumente?
Behörden & Papierkram
Ämter, Banken, Versicherungen – alles muss informiert und geregelt werden.
Die Wohnung räumen
Was behalten, was verkaufen, was entsorgen? Oft liegt eine ganze Wohnung vor Ihnen.
Weite Entfernung
Viele Erben leben nicht vor Ort. Wir kümmern uns vor Ort – damit Sie nicht reisen müssen.
Genau das ist unser Alltag – und Ihre Lösung.
Unsere Leistungen
Alles aus einer Hand.
Nach einem Todesfall kümmern wir uns um alles – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Spezialisierte Partner
Für Institutionen & Fachpartner
Als geprüfter Nachlasspfleger (BDN) arbeiten wir eng mit Gerichten, Behörden und Beerdigungsinstituten zusammen.
Nachlasspflegschaft
Gerichtlich bestellter Nachlasspfleger – für unbekannte oder ausgeschlagene Erben.
Mehr erfahren →Für Amtsgerichte
Zuverlässiger Ansprechpartner für Nachlassgericht und Betreuungsgericht in Essen und ganz NRW.
Zur Übersicht →Für Beerdigungsinstitute
Wir entlasten Ihre Kunden nach der Bestattung – als verlässlicher Partner für die gesamte Nachlassabwicklung.
Zur Kooperation →Einfach und transparent
In 4 Schritten zur vollständigen
Abwicklung
Erstgespräch
Kostenlos, unverbindlich – telefonisch oder vor Ort. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
Bestandsaufnahme
Wir sichten Unterlagen, Vermögenswerte und offene Verträge – strukturiert und diskret.
Beauftragung & Plan
Gemeinsam legen wir fest, was wir übernehmen – transparent, verlässlich, ohne versteckte Kosten.
Vollständige Abwicklung
Behörden, Banken, Immobilien, Verträge – wir koordinieren alles bis zum Abschluss.
Voraussetzung für die Beauftragung
Wie läuft die Beauftragung ab?
Damit wir als Ihr Bevollmächtigter handeln können – bei Banken, Behörden und Ämtern – muss Ihre Erbenstellung rechtlich nachgewiesen sein. Ohne diesen Nachweis kann weder Sie noch wir über Konten, Immobilien oder sonstige Nachlasswerte verfügen.
Eröffnetes Testament
Liegt ein Testament vor, das vom Nachlassgericht eröffnet wurde, ist eine Beauftragung in der Regel möglich. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen.
→ Sofortige Beauftragung möglich
Jetzt anfragenErbschein
Liegt kein Testament vor, ist der Erbschein der amtliche Nachweis der Erbenstellung. Wir beantragen ihn gemeinsam mit unserem Notar für Sie.
→ Beauftragung nach Ausstellung möglich
Jetzt anfragenNoch keinen Erbschein? Wir beantragen ihn für Sie – gemeinsam mit unserem Notar, der die Unterlagen prüft und den Antrag beim zuständigen Nachlassgericht einreicht. Mehr erfahren →
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
„Christian war sehr hilfsbereit. Er hat sich außerordentlich engagiert, um uns auch in Angelegenheiten außerhalb des Erbschaftsrechts zu unterstützen, da wir in Essen keine Kontakte hatten. Er kennt sich bestens im Erbrecht und Steuerrecht."
„Wir hatten eine sehr gute Beratung, mit hoher Professionalität und Engagement! Jegliche Bedürfnisse wurden sofort bearbeitet und mit 100% Zufriedenheit erledigt! Wir können es nur empfehlen, wer auf Qualität Wert legt, ist genau richtig!"
Ihr Ansprechpartner
Persönliche Betreuung.
Von Anfang bis Ende.
Als erfahrener Nachlasspfleger begleite ich Menschen in einer der schwierigsten Phasen ihres Lebens. Nicht als anonymer Dienstleister – sondern als zuverlässiger Partner, der wirklich alles regelt.
Als geprüfter Nachlasspfleger (BDN) stehe ich sowohl Privatpersonen und Familien als auch Amtsgerichten, Hausverwaltungen und Behörden zur Seite. Diskretion, Verlässlichkeit und persönlicher Kontakt sind für mich keine Versprechen – sondern Selbstverständlichkeiten.
Häufige Fragen
Wir beantworten Ihre Fragen
Die Kosten hängen vom individuellen Umfang ab – Größe der Wohnung, Menge der Gegenstände, gewünschte Leistungen. Wir erstellen Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung ein transparentes Festpreisangebot. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht.
In der Regel sind wir innerhalb von 24–48 Stunden für eine erste Besichtigung verfügbar. Bei dringenden Fällen – z.B. wenn eine Mietwohnung schnell geräumt werden muss – reagieren wir auch kurzfristig. Rufen Sie uns einfach an.
Wertvolle Gegenstände werden von uns bewertet und auf Wunsch angekauft oder für Sie verwertet. Persönliche Erinnerungsstücke werden sorgfältig separiert. Nicht mehr benötigte Gegenstände werden fachgerecht entsorgt oder gespendet.
Ja – wir begleiten den Verkauf von Nachlass-Immobilien von der Bewertung bis zur notariellen Übergabe. Dabei arbeiten wir mit erfahrenen regionalen Maklern zusammen und sorgen für den bestmöglichen Verkaufserlös.
Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn ein Verstorbener keine bekannten Erben hinterlässt oder der Nachlass gesichert werden muss. Als geprüfter Nachlasspfleger (BDN) übernehmen wir diese Aufgabe im Auftrag des Gerichts – auch für Amtsgerichte, Hausverwaltungen und Behörden. Mehr zur Nachlasspflegschaft →
Absolut. Erbengemeinschaften stehen oft vor besonderen Herausforderungen: Uneinigkeit, unterschiedliche Interessen, räumliche Distanz. Wir begleiten Sie neutral, strukturiert und mit klarem Fokus auf eine einvernehmliche Lösung.
Noch weitere Fragen?
Bereit, den ersten Schritt zu tun?
Wir begleiten Sie diskret, kompetent und zuverlässig – von der ersten Beratung bis zur finalen Übergabe. Kostenlose Erstberatung, keine Verpflichtung.