Für Amtsgerichte & Behörden
Zertifizierter Nachlasspfleger
für Amtsgerichte und Behörden
Kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für Nachlasspflegschaften in Essen und NRW. Schnelle Reaktionszeiten, rechtssichere Abwicklung, vollständige Dokumentation.
Nachlasspfleger
Nachlasspflegschaft
Rechtliche Grundlage
Was ist eine
Nachlasspflegschaft?
Die Nachlasspflegschaft ist eine vom Nachlassgericht angeordnete Fürsorgemaßnahme gemäß § 1960 BGB. Sie wird eingesetzt, wenn der Erbe unbekannt oder ungewiss ist und der Nachlass bis zur Klärung der Erbfolge gesichert werden muss.
Das Nachlassgericht bestellt einen geeigneten Nachlasspfleger, der den Nachlass treuhänderisch verwaltet, Erben ermittelt und den Abschlussbericht erstattet. Die Pflegschaft endet mit der Annahme der Erbschaft durch den ermittelten Erben oder mit Abschluss des Verfahrens.
Als zertifizierter und erfahrener Nachlasspfleger stehe ich Amtsgerichten in Essen und ganz NRW als zuverlässiger Beauftragter zur Verfügung.
Rechtsgrundlage: § 1960 BGB · § 1961 BGBWann ordnet das Gericht eine Nachlasspflegschaft an?
- Der Erbe ist unbekannt und konnte nicht ermittelt werden
- Die Erbschaft wurde noch nicht angenommen – Annahmefrist läuft
- Nachlassvermögen ist gefährdet und muss sofort gesichert werden
- Vermieter meldet Todesfall ohne bekannte Angehörige
- Gläubiger stellen Antrag zur Sicherung ihrer Forderungen
- Behörden oder Sozialeinrichtungen leiten das Verfahren ein
Typische Fälle
Für wen und wann
werde ich eingesetzt
Jede Nachlasspflegschaft ist anders. Diese Konstellationen treten in der Praxis am häufigsten auf.
Unbekannte Erben
Verstorbener ohne bekannte Angehörige – Erben müssen erst recherchiert und identifiziert werden.
Vermieter meldet Todesfall
Mieterin / Mieter verstorben, Wohnung muss geräumt und gesichert werden. Keine Erben erreichbar.
Sicherung dringender Vermögenswerte
Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge oder Wertgegenstände drohen zu verfallen oder verloren zu gehen.
Behördenauftrag
Sozialdienste, Pflegeeinrichtungen oder Behörden initiieren das Verfahren nach dem Tod einer betreuten Person.
Erbschaftsausschlagung
Bekannte Erben schlagen aus – der Nachlass muss bis zur Klärung der nächsten Erbfolge verwaltet werden.
Nachlassinsolvenz
Nachlass ist überschuldet – geordnete Verwaltung und Abwicklung zum Schutz aller Beteiligten erforderlich.
Meine Leistungen
Aufgaben als
bestellter Nachlasspfleger
Als vom Gericht bestellter Nachlasspfleger übernehme ich die vollständige treuhänderische Verwaltung des Nachlasses – von der ersten Sicherung bis zum Abschlussbericht ans Gericht.
Systematische Recherche im In- und Ausland, Anfragen bei Standesämtern, Einwohnermeldeämtern, Notaren und internationalen Registern.
Sofortige Sicherung aller Vermögenswerte: Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat, Wertgegenstände. Vollständiges Inventarverzeichnis.
Organisation der Räumung, Sicherung von Schlüsseln und Dokumenten, Nebenkostenabrechnung, Mietvertragskündigung.
Regelmäßige Berichterstattung ans Nachlassgericht, Koordination mit Finanzämtern, Banken, Versicherungen und Gläubigern.
Verkauf von Immobilien, Fahrzeugen, Wertgegenständen und Hausrat im Auftrag des Gerichts zum bestmöglichen Erlös.
Vollständige Schlussrechnung, Rechenschaftsbericht und Ablieferung des Nachlasses an die ermittelten Erben oder den Fiskus.
Qualifikation & Zertifizierung
Ablauf
Wie läuft die Beauftragung
durch das Amtsgericht ab?
Antrag / Anordnung
Gericht ordnet Nachlasspflegschaft an
Bestellung
Formelle Bestellung durch Beschluss
Inventarisierung
Aufnahme und Sicherung des Nachlasses
Verwaltung & Ermittlung
Erbensuche, laufende Verwaltung
Abschlussbericht
Schlussrechnung ans Gericht
Direktkontakt für Behörden
Zuverlässiger Partner
für Ihr Amtsgericht
Schnelle, rechtssichere und vollständig dokumentierte Abwicklung. Ich stehe Ihnen für Rückfragen, Informationen und die Beauftragung kurzfristig zur Verfügung.
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