Leistungen › Nachlassabwicklung
Ein Erbfall bedeutet viele Behördengänge, Fristen und Entscheidungen – oft in einer der schwierigsten Lebenssituationen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Was wir für Sie tun
Als erfahrenes Nachlass-Team übernehmen wir jeden Schritt – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Abrechnung.
Erben müssen ihre Erbenstellung nachweisen – durch ein eröffnetes Testament oder durch Personenstandsurkunden. Wir übernehmen die Zusammenstellung aller Unterlagen und die Antragstellung beim Nachlassgericht.
Bankkonten, Sparverträge, Depots, Rentenverträge, Mitgliedschaften, Abonnements – wir kündigen und schließen alles ordnungsgemäß ab.
Wir nehmen das gesamte Inventar auf, koordinieren Bewertung und Verwertung, und übergeben die Wohnung besenrein an Vermieter oder Käufer.
Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner: für Banken, Versicherungen, Vermieter, Finanzamt und Erbengemeinschaft. Sie erhalten regelmäßige Updates über den Stand der Abwicklung.
Voraussetzung für die Beauftragung
Damit wir als Ihr Bevollmächtigter handeln können – gegenüber Banken, Behörden, Vermietern und Ämtern – muss Ihre Erbenstellung rechtlich nachgewiesen sein. Ohne diesen Nachweis können weder Sie noch wir über Konten, Immobilien oder sonstige Nachlasswerte verfügen.
Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, das vom Nachlassgericht eröffnet wurde, kann dieses in vielen Fällen direkt als Nachweis der Erbenstellung dienen – ohne dass zunächst ein Erbschein beantragt werden muss.
Liegt kein Testament vor, ist der Erbschein der amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und hat eine behördliche Bearbeitungszeit von in der Regel 6–10 Wochen.
Warum ist das so wichtig? Erst mit Testament oder Erbschein können wir als Ihr Bevollmächtigter gegenüber Banken Kontoanfragen stellen, Vermögen sichern und die Nachlassabwicklung vollständig durchführen. Ohne diesen Nachweis ist auch der Erbe selbst nicht handlungsfähig – weder bei der Bank noch beim Grundbuchamt.
Sie haben noch keinen Erbschein? Wir beantragen ihn für Sie – und können parallel bereits mit der Bestandsaufnahme beginnen. Mehr zur Erbschein-Beantragung →
So läuft es ab
Sie kontaktieren uns – telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular. Wir führen ein kostenloses Erstgespräch und klären Ihren Bedarf.
Wir kommen zu Ihnen und erfassen den Umfang des Nachlasses: Unterlagen, Vermögenswerte, Wohnobjekt und offene Verpflichtungen.
Wir übernehmen alle Behördengänge, lösen Konten und Verträge auf, beantragen den Erbschein und koordinieren alle Beteiligten.
Sie erhalten eine transparente Abrechnung und alle relevanten Unterlagen. Die Wohnung wird besenrein übergeben – Ihre Aufgabe ist erledigt.
Warum Erb- und Nachlassabwicklung
Sie müssen keine Dienstleister koordinieren oder Behörden selbst aufsuchen. Wir übernehmen den gesamten Prozess – rechtssicher, vollständig und transparent.
Wir wissen, dass ein Erbfall Zeit- und Gefühlsdruck erzeugt. Deshalb handeln wir rasch, mit größtem Respekt gegenüber dem Verstorbenen und den Angehörigen.
Als erfahrener Nachlasspfleger mit hunderten erfolgreich betreuten Erbfällen kennen wir jeden Fallstrick – und wie man ihn vermeidet.
Häufige Fragen