Leistungen › Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung – wir kümmern uns um alles.

Ein Erbfall bedeutet viele Behördengänge, Fristen und Entscheidungen – oft in einer der schwierigsten Lebenssituationen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Erfahrener Nachlasspfleger
Essen & NRWUnser Einsatzgebiet

Was wir für Sie tun

Vollständige Abwicklung – von A bis Z

Als erfahrenes Nachlass-Team übernehmen wir jeden Schritt – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Abrechnung.

Erbschein beantragen

Erben müssen ihre Erbenstellung nachweisen – durch ein eröffnetes Testament oder durch Personenstandsurkunden. Wir übernehmen die Zusammenstellung aller Unterlagen und die Antragstellung beim Nachlassgericht.

Konten & Verträge auflösen

Bankkonten, Sparverträge, Depots, Rentenverträge, Mitgliedschaften, Abonnements – wir kündigen und schließen alles ordnungsgemäß ab.

Inventar & Wohnungsauflösung

Wir nehmen das gesamte Inventar auf, koordinieren Bewertung und Verwertung, und übergeben die Wohnung besenrein an Vermieter oder Käufer.

Koordination & Kommunikation

Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner: für Banken, Versicherungen, Vermieter, Finanzamt und Erbengemeinschaft. Sie erhalten regelmäßige Updates über den Stand der Abwicklung.

Voraussetzung für die Beauftragung

Wie läuft die Beauftragung ab?

Damit wir als Ihr Bevollmächtigter handeln können – gegenüber Banken, Behörden, Vermietern und Ämtern – muss Ihre Erbenstellung rechtlich nachgewiesen sein. Ohne diesen Nachweis können weder Sie noch wir über Konten, Immobilien oder sonstige Nachlasswerte verfügen.

Option 1: Eröffnetes Testament

Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, das vom Nachlassgericht eröffnet wurde, kann dieses in vielen Fällen direkt als Nachweis der Erbenstellung dienen – ohne dass zunächst ein Erbschein beantragt werden muss.

→ Sofortige Beauftragung möglich

Option 2: Erbschein

Liegt kein Testament vor, ist der Erbschein der amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und hat eine behördliche Bearbeitungszeit von in der Regel 6–10 Wochen.

→ Beauftragung nach Ausstellung möglich

Warum ist das so wichtig? Erst mit Testament oder Erbschein können wir als Ihr Bevollmächtigter gegenüber Banken Kontoanfragen stellen, Vermögen sichern und die Nachlassabwicklung vollständig durchführen. Ohne diesen Nachweis ist auch der Erbe selbst nicht handlungsfähig – weder bei der Bank noch beim Grundbuchamt.

Sie haben noch keinen Erbschein? Wir beantragen ihn für Sie – und können parallel bereits mit der Bestandsaufnahme beginnen. Mehr zur Erbschein-Beantragung →

So läuft es ab

Ihr Weg mit uns – Schritt für Schritt

1

Erstkontakt & Beratung

Sie kontaktieren uns – telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular. Wir führen ein kostenloses Erstgespräch und klären Ihren Bedarf.

2

Bestandsaufnahme vor Ort

Wir kommen zu Ihnen und erfassen den Umfang des Nachlasses: Unterlagen, Vermögenswerte, Wohnobjekt und offene Verpflichtungen.

3

Abwicklung & Koordination

Wir übernehmen alle Behördengänge, lösen Konten und Verträge auf, beantragen den Erbschein und koordinieren alle Beteiligten.

4

Abschluss & Übergabe

Sie erhalten eine transparente Abrechnung und alle relevanten Unterlagen. Die Wohnung wird besenrein übergeben – Ihre Aufgabe ist erledigt.

Warum Erb- und Nachlassabwicklung

Unsere Stärken auf einen Blick

Alles aus einer Hand

Sie müssen keine Dienstleister koordinieren oder Behörden selbst aufsuchen. Wir übernehmen den gesamten Prozess – rechtssicher, vollständig und transparent.

Schnell und diskret

Wir wissen, dass ein Erbfall Zeit- und Gefühlsdruck erzeugt. Deshalb handeln wir rasch, mit größtem Respekt gegenüber dem Verstorbenen und den Angehörigen.

Geprüfte Expertise

Als erfahrener Nachlasspfleger mit hunderten erfolgreich betreuten Erbfällen kennen wir jeden Fallstrick – und wie man ihn vermeidet.

Häufige Fragen

Was Erben uns am häufigsten fragen

Kann ich Sie beauftragen, bevor der Erbschein vorliegt?
Ja – in vielen Fällen können wir direkt nach dem Todesfall mit der Arbeit beginnen, auch ohne fertigen Erbschein. Für erste Schritte wie Bestandsaufnahme, Wohnungssicherung oder das Zusammenstellen der Unterlagen brauchen wir ihn noch nicht. Für Bankgeschäfte oder die formelle Übertragung von Vermögenswerten wird er allerdings in der Regel benötigt – wir beantragen ihn dann für Sie parallel zu den übrigen Abwicklungsschritten.
Brauche ich zwingend ein Testament, um den Erbschein zu beantragen?
Nein. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall weisen Sie Ihre Erbenstellung über Personenstandsurkunden nach – also Familienstammbuch, Geburtsurkunden, ggf. Heiratsurkunde. Wir helfen Ihnen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und prüfen vorab, was im konkreten Fall benötigt wird.
Was kostet die vollständige Nachlassabwicklung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Nachlasses und dem Leistungspaket. Wir bieten transparente Festpreisangebote und besprechen alles vorab – ohne versteckte Kosten. Das Erstgespräch und die Bestandsaufnahme sind für Sie kostenfrei.
Wie lange dauert eine vollständige Nachlassabwicklung?
Je nach Komplexität des Nachlasses dauert die Abwicklung zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten. Behördliche Bearbeitungszeiten (z. B. für den Erbschein beim Nachlassgericht) liegen oft bei 6–10 Wochen und sind nicht von uns beeinflussbar – wir halten Sie jedoch stets auf dem Laufenden.
Können Sie auch übernehmen, wenn ich weit entfernt wohne?
Ja – viele unserer Auftraggeber leben außerhalb von Essen oder sogar im Ausland. Wir agieren als Ihr vollmächtiger Vertreter vor Ort und halten Sie per E-Mail und Telefon regelmäßig auf dem Laufenden. Eine Anwesenheit Ihrerseits in Essen ist in der Regel nicht nötig.
Was ist, wenn der Nachlass Schulden enthält?
Bei einem überschuldeten Nachlass beraten wir Sie zu Ihren Optionen: Erbausschlagung (Frist beachten!), Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung. Wir koordinieren die erforderlichen Schritte und arbeiten eng mit Fachanwälten für Erbrecht zusammen.

Stehen Sie vor einem Erbfall?

Wir nehmen Ihnen die Last ab – vertraulich, zuverlässig und aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.