Leistungen › Erbschein beantragen

Erbschein beantragen – wir übernehmen alles.

Der Erbschein ist der offizielle Nachweis Ihrer Erbenstellung – ohne ihn kommen Sie an Bankkonten, Depots und Immobilien nicht heran. Wir stellen alle Unterlagen zusammen und beantragen den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht.

IndividuellBearbeitungszeit je nach Fall
VollständigWir stellen alle Unterlagen zusammen
Essen & NRWZuständiges Nachlassgericht

Zuständigkeit

Welches Amtsgericht ist zuständig?

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt – das ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Wer zuletzt in Essen gelebt hat, wendet sich an das Amtsgericht Essen.

Hinweis: Hatte der Verstorbene keinen festen Wohnsitz in Deutschland oder lebte zuletzt im Ausland, gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Sprechen Sie uns an – wir klären das für Ihren konkreten Fall.

Notwendige Unterlagen

Was Sie für den Erbschein brauchen

Die benötigten Unterlagen hängen davon ab, ob ein Testament vorliegt und wie viele Erben beteiligt sind. In jedem Fall muss die Erbenstellung lückenlos nachgewiesen werden.

Mit Testament

  • Eröffnetes Testament (vom Nachlassgericht)
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Personalausweis des Antragstellers
  • Ggf. Ausschlagungserklärungen anderer Erben

Ohne Testament (gesetzliche Erbfolge)

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde (bei verheiratetem Erblasser)
  • Personalausweis des Antragstellers
  • Ggf. Ausschlagungserklärungen anderer Erben
Ausschlagung & weitere Erben

Sind mehrere Erben beteiligt oder bestehen Fragen zur Ausschlagung, zu laufenden Fristen oder zu erforderlichen Nachweisen, hängt die richtige Vorgehensweise stark vom Einzelfall ab. Bitte kommen Sie direkt auf uns zu – wir klären gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrer Situation gilt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  • Ausschlagung: Ob und wie eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann oder sollte, ist fallspezifisch – sprechen Sie uns an.
  • Fristen: Im Erbfall gelten verschiedene Fristen, die nicht verpasst werden sollten – wir prüfen gemeinsam, was in Ihrem Fall relevant ist.
  • Nachweise: Welche Dokumente dem Nachlassgericht vorgelegt werden müssen, hängt von der jeweiligen Konstellation ab – wir helfen Ihnen dabei.

Testament & letzter Wille

Erbschein & Testament – was gilt?

Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen?

Liegt ein Testament vor – ob notariell beurkundet oder handschriftlich –, muss es nach dem Tod beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Das Gericht eröffnet es und informiert die genannten Personen.

Ob und wie das Testament als Nachweis der Erbenstellung gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und die nächsten Schritte gemeinsam zu klären.

  • Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden – nicht beim Finanzamt oder einer anderen Behörde
  • Das Gericht eröffnet das Testament und stellt eine beglaubigte Kopie aus
  • Jeder Erbfall ist individuell – welche weiteren Schritte erforderlich sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen
  • Wir koordinieren die Abgabe des Testaments und begleiten Sie durch den gesamten Prozess

Häufige Fragen

Alles rund um den Erbschein

Wann brauche ich zwingend einen Erbschein?
Der Erbschein ist immer dann erforderlich, wenn Dritte – vor allem Banken, Grundbuchämter oder Behörden – einen amtlichen Nachweis der Erbenstellung verlangen. Bei Bankkonten, Depots und Immobilien wird er häufig verlangt. Ob in Ihrem Fall auch andere Nachweise ausreichen, hängt vom Einzelfall ab – sprechen Sie uns an, wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Bearbeitungszeit beim Nachlassgericht variiert je nach Gericht, Auslastung und Komplexität des Falls. Sie ist nicht von uns beeinflussbar. Wir stellen den Antrag so schnell wie möglich, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, und halten Sie während der Wartezeit regelmäßig auf dem Laufenden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei einem Nachlasswert von 50.000 € beträgt die Gebühr beispielsweise ca. 165 €. Hinzu kommen unsere Bearbeitungsgebühren für die Zusammenstellung der Unterlagen und die Antragstellung – diese besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Kann ich auch ohne Erbschein mit der Nachlassabwicklung beginnen?
Ja – viele erste Schritte wie Bestandsaufnahme, Wohnungssicherung und das Zusammenstellen der Unterlagen können wir bereits vor Ausstellung des Erbscheins übernehmen. Den Erbschein beantragen wir dann parallel. Für Bankgeschäfte und die formelle Übertragung von Vermögenswerten ist er jedoch erforderlich.

Erbschein beantragen – wir übernehmen das.

Wir stellen alle Unterlagen zusammen, prüfen die Vollständigkeit und reichen den Antrag beim zuständigen Nachlassgericht ein. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.