Leistungen › Erbschein beantragen
Der Erbschein ist der offizielle Nachweis Ihrer Erbenstellung – ohne ihn kommen Sie an Bankkonten, Depots und Immobilien nicht heran. Wir stellen alle Unterlagen zusammen und beantragen den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht.
Zuständigkeit
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt – das ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Wer zuletzt in Essen gelebt hat, wendet sich an das Amtsgericht Essen.
Hinweis: Hatte der Verstorbene keinen festen Wohnsitz in Deutschland oder lebte zuletzt im Ausland, gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Sprechen Sie uns an – wir klären das für Ihren konkreten Fall.
Notwendige Unterlagen
Die benötigten Unterlagen hängen davon ab, ob ein Testament vorliegt und wie viele Erben beteiligt sind. In jedem Fall muss die Erbenstellung lückenlos nachgewiesen werden.
Sind mehrere Erben beteiligt oder bestehen Fragen zur Ausschlagung, zu laufenden Fristen oder zu erforderlichen Nachweisen, hängt die richtige Vorgehensweise stark vom Einzelfall ab. Bitte kommen Sie direkt auf uns zu – wir klären gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrer Situation gilt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Testament & letzter Wille
Liegt ein Testament vor – ob notariell beurkundet oder handschriftlich –, muss es nach dem Tod beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Das Gericht eröffnet es und informiert die genannten Personen.
Ob und wie das Testament als Nachweis der Erbenstellung gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und die nächsten Schritte gemeinsam zu klären.
Häufige Fragen