Leistungen › KFZ-Service

Fahrzeuge aus dem Nachlass – wir kümmern uns um alles.

Ein geparkter PKW, ein Oldtimer in der Garage oder ein Motorrad im Keller – Fahrzeuge aus dem Nachlass werfen viele Fragen auf. Wir übernehmen Bewertung, Abmeldung beim Straßenverkehrsamt, Verkauf und bei Bedarf auch die Verwertung.

Gutachtendurch Sachverständige
AbmeldungStraßenverkehrsamt
PKW, Motorrad,Oldtimer, Wohnmobil

Welche Fahrzeuge

Wir kümmern uns um jede Fahrzeugart

PKW Alle Marken, alle Baujahre
Motorräder Inkl. Mopeds & Roller
Oldtimer Bewertung & Spezialverkauf
Wohnmobile & Transporter Auch Anhänger & Wohnwagen

Sachverständigengutachten & Wertermittlung

Wir organisieren ein unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten für Ihr Erbfahrzeug – damit Sie den tatsächlichen Marktwert kennen und das Fahrzeug zu einem fairen Preis verkaufen können.

Abmeldung beim Straßenverkehrsamt

Wir übernehmen die komplette Abmeldung beim Straßenverkehrsamt Essen – mit Vollmacht, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen. Kfz-Steuer und Versicherung werden sofort gestoppt.

Fahrzeugverkauf & Ankauf

Wir vermarkten das Fahrzeug über unser Netzwerk oder kaufen es direkt an – je nach Zustand und Marktsituation. Schnelle Abwicklung, faire Preise, kein Aufwand für Sie.

Verwertung & Verschrottung

Nicht fahrbereite oder wirtschaftlich irreparable Fahrzeuge verwerten wir fachgerecht – inklusive Abmeldung und Verwertungsnachweis gemäß AltfahrzeugVO.

So läuft es ab

KFZ-Abwicklung aus dem Nachlass – Schritt für Schritt

1

Kontakt & Erstinfo

Sie informieren uns über das Fahrzeug: Marke, Baujahr, Zustand, Standort. Wir klären das weitere Vorgehen.

2

Besichtigung & Bewertung

Wir begutachten das Fahrzeug vor Ort und erstellen eine Marktwertschätzung – auf Wunsch mit einem Sachverständigengutachten.

3

Abmeldung & Vermarktung

Wir melden das Fahrzeug ab, übernehmen alle Papierwege und kümmern uns um den bestmöglichen Verkauf.

4

Übergabe & Abrechnung

Sie erhalten den Verkaufserlös, alle Unterlagen und eine transparente Abrechnung. Erledigt.

Häufige Fragen

Fragen zu Fahrzeugen aus dem Nachlass

Was passiert, wenn kein Fahrzeugschein vorhanden ist?
Auch ohne Fahrzeugschein können wir das Fahrzeug abmelden. Beim Straßenverkehrsamt gibt es hierfür geregelte Verfahren. Wir besorgen alle notwendigen Ersatzdokumente und klären den Verlust mit der Behörde.
Lohnt sich ein Sachverständigengutachten für ältere Fahrzeuge?
Das hängt vom Fahrzeug ab. Bei einfachen Gebrauchtwagen reicht oft eine Fahrzeugbewertung über DAT oder Schwacke. Bei Oldtimern, seltenen Modellen oder Fahrzeugen über 10.000 € empfehlen wir ein professionelles Gutachten – es schützt vor Unterwertverkauf.
Können Sie ein Fahrzeug auch abholen, wenn es nicht fahrbereit ist?
Ja – wir koordinieren Abschleppdienste und Spezialtransporte. Auch Fahrzeuge ohne TÜV, mit Motorschaden oder in der Garage abgestellt holen wir ab.
Wie lange zahlt man noch Kfz-Steuer, wenn man das Fahrzeug erbt?
Mit dem Erbfall gehen Fahrzeugzulassung und Kfz-Steuer auf die Erben über. Bis zur Abmeldung laufen Steuer und Versicherung weiter. Deshalb empfehlen wir, das Fahrzeug möglichst bald abzumelden oder umzuschreiben. Wir handeln schnell.
Wann darf das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet werden?

Um ein Erbfahrzeug rechtlich abmelden, verkaufen oder übertragen zu können, muss die Erbenstellung nachgewiesen sein – durch ein eröffnetes Testament oder einen Erbschein. Erst dann können wir mit Vollmacht für Sie handeln.

Was für die Beauftragung erforderlich ist →

Fahrzeug aus dem Nachlass – wir übernehmen alles.

Bewertung, Abmeldung, Verkauf oder Verwertung – kontaktieren Sie uns und wir klären den besten Weg für Ihr geerbtes Fahrzeug.