Leistungen › Vertragskündigungen

Alle Verträge kündigen – fristgerecht und vollständig.

Ein Todesfall bringt zahlreiche Verträge mit sich, die gekündigt oder übertragen werden müssen – oft mit engen Fristen. Wir übernehmen das für Sie: vollständig, termingerecht und unter Wahrung aller Sonderkündigungsrechte.

VollständigKein Vertrag vergessen
FristgerechtSonderkündigungsrechte genutzt
Essen & NRWSchnelle Abwicklung

Was wir kündigen

Alle Vertragsarten aus dem Nachlass

Vom Mietvertrag bis zum Streamingdienst – wir sichten alle Verträge, priorisieren nach Fristdringlichkeit und kündigen vollständig.

Mietvertrag

  • Besondere Kündigungsrechte im Todesfall
  • Einhaltung der fallspezifischen Kündigungsfristen
  • Abstimmung mit Vermieter über Übergabetermin
  • Koordination mit unserer Entrümpelungsleistung

Versicherungen

  • KFZ-Haftpflicht & Kaskoversicherung
  • Hausrat-, Haftpflicht- & Unfallversicherung
  • Lebens- & Rentenversicherungen (Abwicklung / Auszahlung)
  • Pflegezusatz- & Krankenzusatzversicherungen

Energie & Telekommunikation

  • Strom-, Gas- & Wasserverträge
  • Telefon-, Mobil- & Internetverträge
  • Kabel- & Satellitenanschlüsse
  • Streaming-Dienste & digitale Abonnements

Mitgliedschaften & Sonstiges

  • Vereinsmitgliedschaften & Clubs
  • Zeitschriften & Zeitungsabonnements
  • Fitnessstudio & Freizeitverträge
  • Bankkonten, Depots & Daueraufträge
Wichtig: Fristen und Sonderkündigungsrechte

Der Tod eines Mieters oder Vertragsnehmers eröffnet in vielen Fällen besondere Kündigungsrechte – mit verkürzten Fristen gegenüber dem Normalbetrieb. Diese Rechte müssen aktiv und rechtzeitig wahrgenommen werden, sonst laufen Verträge auf Kosten des Nachlasses weiter. Welche Fristen und Rechte im konkreten Fall gelten, hängt von der jeweiligen Situation ab – wir prüfen das für Sie.

  • Mietvertrag: Im Erbfall bestehen besondere Kündigungsrechte. Je nach Mietvertrag, Haushaltssituation und Personenkreis können unterschiedliche Regelungen greifen – wir klären das gemeinsam mit Ihnen.
  • KFZ-Versicherung: Bei Tod des Versicherungsnehmers bestehen Sonderkündigungsrechte – die genauen Fristen hängen vom Vertrag und dem weiteren Vorgehen mit dem Fahrzeug ab.
  • Telekommunikation & Energie: Viele Anbieter gewähren bei Tod des Vertragsnehmers ein außerordentliches Kündigungsrecht – die Bedingungen variieren je nach Anbieter und Vertrag.
  • Laufende Kosten: Bis zur Kündigung laufen Verträge auf Kosten des Nachlasses weiter – frühzeitiges Handeln ist in jedem Fall sinnvoll.

Häufige Fragen

Vertragskündigungen im Erbfall

Muss ich den Mietvertrag selbst kündigen?
Nein – wir kündigen den Mietvertrag mit einer schriftlichen Vollmacht in Ihrem Namen und koordinieren die Wohnungsübergabe direkt mit dem Vermieter. Im Erbfall bestehen besondere Kündigungsrechte, die aktiv genutzt werden sollten. Welche Fristen und Bedingungen in Ihrem konkreten Fall gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – sprechen Sie uns an, wir prüfen das für Sie.
Was passiert, wenn wir Fristen verpassen?
Wird ein Sonderkündigungsrecht nicht rechtzeitig genutzt, laufen Verträge zu den normalen Konditionen weiter – das kann den Nachlass unnötig belasten. Besonders beim Mietvertrag, bei KFZ-Versicherungen und Telekommunikationsverträgen sollte man zügig handeln. Wir prüfen nach dem Erstkontakt sofort, welche Fristen besonders dringend sind.
Kann der Mietvertrag auch auf einen Erben übertragen werden?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Je nach Mietvertrag, Haushaltssituation und dem Personenkreis der Mitbewohner können sehr unterschiedliche Regelungen greifen – auch unabhängig davon, ob jemand das Erbe angenommen hat oder nicht. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Optionen in Ihrer konkreten Situation bestehen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Kündigungen?
In der Regel genügen Sterbeurkunde, Erbschein oder beglaubigte Kopie des Testaments sowie eine Vollmacht an uns. Für einzelne Anbieter kann zusätzlich ein Personalausweis des Erben verlangt werden. Wir erstellen eine vollständige Checkliste nach dem Erstgespräch.

Keine Frist verpassen – wir übernehmen das.

Wir sichten alle Verträge, priorisieren nach Dringlichkeit und kündigen vollständig in Ihrem Namen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.