Die ersten 24 Stunden
Ein Todesfall trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Selbst wenn der Tod eines Angehörigen absehbar war – die Mischung aus Trauer und der plötzlichen Menge an Aufgaben überfordert fast jeden. Das ist normal. Dennoch gibt es einige Dinge, die in den ersten Stunden unbedingt erledigt werden müssen.
Arzt oder Notarzt informieren
Bei jedem Todesfall muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Ohne diese Bescheinigung kann nichts Weiteres veranlasst werden. Rufen Sie den Hausarzt oder – wenn nicht erreichbar – den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) an.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Holen Sie ruhig zwei oder drei Angebote ein. Das Bestattungsunternehmen kümmert sich in der Regel auch um die Sterbefallanzeige beim Standesamt.
Testament oder Erbvertrag suchen
Suchen Sie in den persönlichen Unterlagen nach einem Testament oder Erbvertrag. Wird ein handschriftliches oder notarielles Testament gefunden, muss es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden – auch wenn Sie wissen, was darin steht.
Wohnung sichern
Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung des Verstorbenen gesichert ist. Ändern Sie ggf. die Schlösser oder stellen Sie sicher, dass nur Berechtigte Zugang haben. Das gilt besonders, wenn mehrere Personen potenziell erbberechtigt sind.
Wichtige Frist: 6 Wochen für die Erbausschlagung
Sie haben ab Kenntnis des Erbfalls 6 Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen (bei Erben im Ausland 6 Monate). Wenn der Nachlass überschuldet sein könnte, sollten Sie diese Frist nicht verstreichen lassen, ohne sich rechtlich beraten zu lassen.
In der ersten Woche
Nachdem die unmittelbar notwendigen Schritte erledigt sind, folgen in der ersten Woche mehrere wichtige Behördengänge und Benachrichtigungen.
Checkliste – erste Woche
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrere Ausfertigungen!)
- Arbeitgeber des Verstorbenen informieren (falls noch erwerbstätig)
- Rentenversicherung / Rentenempfang melden (Überzahlungen vermeiden)
- Krankenversicherung benachrichtigen
- Konten und Geldanlagen beim Bankinstitut melden und sichern
- Laufende Lastschriften und Daueraufträge prüfen und ggf. stoppen
- Vermieter informieren (bei Mietwohnung des Verstorbenen)
- Haustiere versorgen
Tipp: Sterbeurkunden mehrfach bestellen
Beantragen Sie beim Standesamt mindestens 6–8 beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde. Fast jede Behörde, Bank und Versicherung fordert ein Original an. Nachbestellungen sind möglich, aber zeitaufwendig.
Erbschein oder Testament eröffnen lassen
Das Nachlassgericht (zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) eröffnet das Testament und informiert alle genannten Erben schriftlich. Dieser Vorgang ist unabhängig davon, ob Sie das Testament bereits kennen.
Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall oder wenn ein Erbschein für die Erbschaftsabwicklung benötigt wird (z. B. für Banken oder Grundbuchamt), muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Viele Banken und das Grundbuchamt akzeptieren ein notarielles Testament als Nachweis der Erbberechtigung. Ein Erbschein ist vor allem nötig, wenn kein Testament vorliegt oder wenn er von Behörden oder Institutionen explizit gefordert wird.
Den Nachlass sichten
Zu einem vollständigen Nachlass gehören nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. Vor der Erbschaftsannahme sollten Sie sich einen Überblick verschaffen:
Checkliste – Nachlass sichten
- Immobilien und Grundbuchauszüge prüfen
- Bankkonten, Depots und Sparguthaben ermitteln
- Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen
- Fahrzeuge (Kfz-Brief, Kennzeichen, Versicherung)
- Wertgegenstände: Schmuck, Münzen, Kunst, Antiquitäten
- Offene Forderungen (wer schuldete dem Verstorbenen Geld?)
- Bestehende Schulden, Kredite, Bürgschaften
- Laufende Verträge: Miete, Telefon, Internet, Zeitschriften etc.
- Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
Die Wohnung – Kündigung und Räumung
Die Wohnung des Verstorbenen ist oft das aufwendigste Thema. Als Erbe treten Sie in den Mietvertrag ein – das bedeutet: Sie sind für die Miete verantwortlich, solange der Vertrag nicht gekündigt ist. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Die Räumung einer Wohnung ist körperlich und emotional belastend. Viele Erben entscheiden sich, diese Aufgabe an einen Fachbetrieb abzugeben. Wir bei Erb- und Nachlassabwicklung übernehmen die komplette Wohnungsauflösung – sorgsam, diskret und zu einem fairen Festpreis.
Kündigen Sie die Wohnung so früh wie möglich
Die 3-monatige Kündigungsfrist läuft ab dem Kündigungsschreiben. Je länger Sie warten, desto mehr Miete zahlen Sie für eine Wohnung, die Sie möglicherweise gar nicht nutzen. Kündigen Sie schriftlich, per Einschreiben, zum nächstmöglichen Termin.
Finanzen und Steuern
Der Staat beteiligt sich am Erbe: Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Nachlass die jeweiligen Freibeträge übersteigt. Diese sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch:
Erbschaftsteuer-Freibeträge (2026)
- Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder (je Kind): 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern & Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
- Sonstige Personen: 20.000 €
Außerdem muss für das Todesjahr noch eine Einkommenssteuererklärung für den Verstorbenen abgegeben werden. Als Erbe sind Sie dafür verantwortlich.
Wann Sie Hilfe brauchen
Nicht jeder Nachlass ist gleich. Manchmal ist alles überschaubar – manchmal stehen Sie vor einem vollen Haus, einem überschuldeten Konto, einer Erbengemeinschaft im Streit oder einer Immobilie, die verkauft werden muss.
Genau für diese Situationen gibt es uns. Als ganzheitlicher Nachlass-Abwickler übernehmen wir alles, was nach einem Todesfall anfällt – von der Wohnungsauflösung über den Fahrzeugverkauf bis hin zur kompletten Nachlassverwaltung. Persönlich, diskret und zu einem transparenten Festpreis.
Stehen Sie vor einem Erbfall?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder persönlich in Essen.